Kostenerstattungsanspruch
- Kostenerstattungsanspruch
Kosten|erstattungsanspruch,
besonders im Verfahrensrecht der einer Partei (einem Beteiligten) gegen den Verfahrensgegner zustehende Anspruch auf Erstattung der
Prozesskosten. Der Kostenerstattungsanspruch umfasst grundsätzlich alle vom Gesetz anerkannten Kosten sowie die für eine sachgerechte Prozessführung notwendigen
Auslagen. Dieser
prozessuale Kostenerstattungsanspruch wird auf Antrag durch einen Kostenfestsetzungsbeschluss durchgesetzt, während der aus
Vertrag oder Delikt u. Ä. erwachsene materiellrechtliche Kostenerstattungsanspruch in einem selbstständigen
Rechtsstreit geltend gemacht werden muss.
Universal-Lexikon.
2012.
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